|
Vorweggenommene Erbfolge VI: Unternehmensnachfolge
Drucken als PDF [90 K]
Die Bundesregierung hat am 25.10.2006 einer Gesetzesvorlage zur Erleichterung der
Unternehmensnachfolge zugestimmt. Das Gesetz soll noch im Verlaufe dieses Jahres
in Kraft treten und gilt ab diesem Zeitpunkt. Es ersetzt die bisherigen Regelungen im
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Die bisher geltende sachlicher Freibetrag für
den Erwerb von Betriebs vermögen von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden
Betriebsvermögen wird von 225.000 € auf 100.000 € reduziert. Der über den Freibetrag
hinausgehende Wert des Betriebes wird voll in Ansatz gebracht statt wie bisher lediglich zu
65%. Im Gegenzug für diese steuererhöhenden Maßnahmen wird aber die Erbschaftssteuer
zinslos gestundet und reduziert sich jedes Jahr um ein Zehntel, erlischt also nach 10 Jahren.
Voraussetzung für diese Steuerbefreiung ist allerdings, dass der Betrieb in diesem Zeitraum
nicht nur fortgeführt wird, sondern dies auch in einem vergleichbaren Umfang erfolgt.
Hierzu nennt der Gesetzesentwurf ausdrücklich die Kriterien Umsatz, Auftragsvolumen,
Betriebsvermögen und Anzahl der Arbeitnehmer. Das vorgenannte Privileg gilt auch nur für
produktives Betriebsvermögen, mithin u.a. nicht für zum Betrieb gehörende fremdvermietete
Grundstücke, Wertpapiere, Bargeld und Guthaben bei Banken.
(Quelle: Potsdam am Sonntag, 11. Februar 2007)
|
|