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Familienrecht: Unterhaltsrechtsreform
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Lange angekündigt, und immer wieder verschoben, soll die Reform des Unterhaltsrechts
nunmehr zum 1.7.2007 in Kraft treten. Kernbereiche der Reform sind die Neuregelung
des Kindesunterhaltes, die Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter (entscheidend,
wenn Einkommen des Pflichtigen nicht reicht, um alle Ansprüche zu befriedigen) und
der nacheheliche Ehegattenunterhalt. Die gravierendsten Änderungen werden sich beim
Unterhaltsrecht des geschiedenen Ehegatten ergeben. Künftig werden Unterhaltsansprüche
minderjähriger Kinder vorrangig zu befriedigen sein, und unter bestimmten Umständen ist
sogar der neue Ehegatte gegenüber dem geschiedenen bevorzugt. Der geschiedene Ehegatte
wird verstärkt für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen haben, und zeitlich unbefristeter
Geschiedenenunterhalt wird deutlich schwerer zu erlangen sein. Nach dem vorliegenden
Gesetzesentwurf sollen diese Regelungen nicht nur bei künftigen Ehescheidungen gelten.
Auch rechtskräftige Unterhaltsurteile unterliegen dem neuen Recht, sind also grundsätzlich
gerichtlich abänderbar. Nähere Einzelheiten der Reform werden in den nächsten Artikeln
dargestellt.
(Quelle: Potsdam am Sonntag, 13. Mai 2007)
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