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Erbrecht: Die Erbschaftsteuerrefom I
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Am 1. Januar 2009 ist das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in Kraft getreten. Wie lange das Gesetzeswerk
Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Langfristig wird sich das Bundesverfassungsgericht zum dann bereits dritten
Mal mit der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen zu befassen haben. Kurzfristig könnten sich aus politischen
Gründen nach der in diesem Jahr stattfindenden Bundestagswahl bereits wesentliche Änderungen ergeben, weil beide
Koalitionspartner, allerdings aus unterschiedlichen Gründen, mit dem Gesetzeskompromiss unzufrieden sind. Für die
Steuerpflichtigen und ihre Berater bedeutet dies, dass in jedem Einzelfall geprüft werden muß, ob gegen den
Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden sollte, um diesen nicht bestandskräftig werden zu lassen. Einstweilen
aber gilt das neue Recht, so dass man sich mit diesem inhaltlich auseinander zu setzen hat. In den nächsten
Artikeln werden Einzelheiten der Steuerreform in groben Zügen dargestellt. Positiv ist jedenfalls festzustellen,
dass sich für den Normalbürger die Situation nicht verschlechtert hat, das heißt, die üblichen Schenkungs- und
Erbfälle bleiben steuerfrei.
(Quelle: Potsdam am Sonntag, 8. Februar 2009)
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