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Ehescheidung: Die Güterrechtsreform I
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Der Unterzeichner hat in mehreren Artikeln in dieser Zeitung vor ungefähr zwei Jahren die Grundzüge der
Vermögensauseinandersetzung unter Eheleuten im Fall der Ehescheidung dargestellt. Die Artikel können auf der
unten angegebenen Internetseite aufgerufen werden unter dem Titel "Vermögensauseinandersetzung". In den Artikeln
III bis V wurden verschiedene Schwächen und Ungerechtigkeiten im System des Zugewinnausgleichs aufgezeigt, die in
der Fachwelt seit langem diskutiert werden. Zum 1.9.2009 ist nunmehr das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs
und zur Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat verabschiedet worden, das wesentliche
Veränderungen der bestehenden Rechtslage beinhaltet. Zum einen wurde der Schutz eines Ehegatten vor
Vermögensverschiebungen des anderen jedenfalls für die Zeit nach Trennung deutlich verstärkt, die
wechselseitigen Auskunftsansprüche ausgeweitet, und der vorläufige Rechtsschutz gegen unredliche
Vermögensverschiebungen verbessert. Zum anderen begründet nach dem neuen Recht endlich auch die Tilgung von
Schulden während der Ehe einen auszugleichenden Zugewinn. Ganz nebenbei wurde die Hausratsverordnung aufgehoben
und die notwendigen Regelungen in das bürgerliche Gesetzbuch überführt. Einzelheiten der Reform werden in den
nächsten Artikeln dargestellt.
(Quelle: Potsdam am Sonntag, 4. Oktober 2009)
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